1. Einbauerklärung gemäß MRL 2006/42/EG
Anhang II Teil1 Abschnitt B
Die Einbauerklärung (erweiterte Form der alten Konformitätserklärung) wird pünktlich
Bestandteil der BERG - Lieferungen, die als unvollständige Maschine anzusehen sind.
2. Montageanleitung gemäß MRL 2006/42/EG
Anhang VI
In der Montageanleitung für unvollständige Maschinen ist laut Norm anzugeben, wie die
Teilmaschine ordnungsgemäß und ohne Beeinträchtigung der Sicherheit des Monteurs mit
anderen Teilen zur vollständigen Maschine zusammengebaut werden kann. Diese sehr
allgemeine Definition wird der Komplexität unserer Produkte und insbesondere der unserer
Kunden nicht gerecht. Deshalb werden wir auch weiterhin, wie bisher in unseren
Bedienungsanleitungen üblich, Hinweise und Informationen zum Betrieb der Produkte in der
übergeordneten Maschine geben.
3. Technische Unterlagen gemäß MRL 2006/42/EG
Anhang VII Teil B
Nur die Einbauerklärung und die Montageanleitung begleiten die unvollständige Maschine
(das BERG Produkt) bis zu ihrem Einbau in die vollständige Maschine. Die Technischen
Unterlagen gemäß MRL 2006/42/EG Anhang VII Teil B müssen im Unternehmen erstellt,
gespeichert und gepflegt werden.
Diese Daten werden ausschließlich einzelstaatlichen Stellen auf begründetes Verlangen hin
zur Verfügung gestellt. Unsere Kunden erhalten keine Einsicht in diese Unterlagen! Sie
stellen unser „Know How“ dar, welches nicht offen gelegt wird! Die Organisation hinter den
technischen Unterlagen ist in unserem Qualitätsmanagement System detailliert beschrieben.
Wir werden unsere Kunden auf Verlangen bei der Erstellung der Maschinendokumentation und der zugehörigen Risikobeurteilung gezielt unterstützen. Dies erfordert in jedem Fall die genaue Spezifikation des BERG Produktes und eine gegenseitige Abstimmung welche Informationen konkret benötigt werden. Obligatorisch ist dazu eine gegenseitige Geheimhaltungserklärung.
Unvollständige Maschinen sind zum Einbau in eine andere Maschine bestimmt. Sie erhalten kein
CE Zeichen. Die Einbauerklärung und die Montageanleitung sollen zukünftig körperlicher Bestandteil jeder
Lieferung einer „unvollständigen Maschine“ an unsere Kunden sein. Nach über 90 Jahren
Spannzeughistorie im Hause BERG mit vielen Tausend Lieferpositionen pro Jahr wird es
zwangsläufig zu Problemen kommen. Wir sind darauf vorbereitet, die Probleme, die möglicherweise
bei unseren Kunden auftreten, zeitnah abzustellen. Ziel ist und bleibt es die Maschinenrichtlinien
2006/42/EG vollständig zu erfüllen.
BERG Spanntechnik
Dezember 2009

